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Fördermöglichkeiten

Wenn Sie innerhalb eines Austauschprogramme zwischen der Universität Konstanz und ihren Partneruniversitäten ins Ausland gehen, werden Ihnen die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen, d.h. Sie erhalten einen sogenannten tuition waiver. Zum Teil müssen Sie campusspezifische „fees“ entrichten. Informationen hierzu können Sie den Infoblättern zu den Universitäten entnehmen.

Welche Partneruniversitäten Ihnen offen stehen, finden Sie unter Austauschprogramme

Zur (teilweisen) Deckung der Lebenshaltungskosten im Gastland können Sie folgende Unterstützung beantragen:

  1. Deutscher Akademischer Austausch Dienst
  2. Baden-Württemberg Stiftung
  3. PROMOS
  4. Fulbright
  5. Auslands-BAföG
  6. ERASMUS
  7. Weitere Stipendienmöglichkeiten
  8. Stipendiendatenbanken
  9. Studienkredit

1. Deutscher Akademischer Austausch Dienst

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) stellt u.a. Stipendien zur Förderung von Jahresaufenthalten aller Fachrichtungen zur Verfügung. Die Termine können Sie dem Infoblatt, der Webseite des DAAD bzw. dem Stipendienführer des DAADs entnehmen, der im SSZ ausliegt.

Sollten Sie sich außerhalb eines Austauschprogramms um einen Studienplatz an einer Hochschule bewerben, mit der die Universität Konstanz nicht über einen Kooperationsvertrag verbunden ist, können Sie sich beim DAAD um ein sogenanntes „Vollstipendium“ bemühen. Dabei übernimmt der DAAD, bis zu festgesetzten Höchstsätzen, neben einem monatlichen Stipendium auch die Studiengebühren.

Bewerbungen müssen in allen Fällen direkt an den DAAD an das zuständige Referat gestellt werden.

2. Baden-Württemberg Stiftung

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die das Ziel verbindet, in die Zukunft Baden-Württembergs und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger zu investieren. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung schreibt die Baden-Württemberg Stiftung in diesem Sinne an den Hochschulen des Landes jährlich das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende aus. Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Bewerben können sich daher besonders qualifizierte Studierende aller Fachrichtungen, die an der Universität Konstanz immatrikuliert sind (unabhängig von ihrem Herkunftsland) und die für ein Austauschprogramm der Universität Konstanz ins außereuropäische Ausland nominiert wurden. Auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt. Nähere Informationen zur Stiftung und dem Stipendium finden Sie unter www.bw-stipendium.de bzw. www.bwstiftung.de.

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren für das Baden-Württemberg STIPENDIUM erfolgt online. Da eine Bewerbungsvoraussetzung für das Baden-Württemberg STIPENDIUM die Nominierung innerhalb eines Austauschprogramms nach Übersee ist, wird den nominierten Studierenden der Link zur Online-Bewerbung rechtzeitig (d.h. ungefähr im Februar/März) vom Auslandsreferat der Universität Konstanz zugeschickt.

Die Bewerbungstermine sowie die Fördersätze können Sie unserem Infoblatt entnehmen.

Auswahlverfahren

Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach Vorauswahl durch die Universität Konstanz. In die Entscheidung fließen sowohl die schriftliche Bewerbung um den Studienplatz, als auch das darauf folgende mündliche Gespräch sowie das Begründungsschreibung für das Stipendium mit ein.

3. PROMOS

Der DAAD stellt den Hochschulen im Rahmen des neuen Programms „PROMOS“ („Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“) Mittel zur Förderung von Kurzaufenthalten (bis 6 Monate) zur Verfügung.

Die Universität Konstanz schreibt innerhalb dieses Programms verschiedene Förderlinien aus. In der Regel können folgende Programmlinien gefördert werden:

  • Semesteraufenthalte innerhalb von Austauschprogrammen der Universität Konstanz an Partnerhochschulen weltweit (außerhalb ERASMUS Länder), alle Fachrichtungen
  • Forschungsaufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten (BA, MA, Diplom und Staatsexamen), außerhalb Deutschlands, alle Fachrichtungen
  • Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika, außerhalb ERASMUS Länder, alle Fachrichtungen

Die Fördersätze, die vom DAAD vorgegeben werden, können hier eingesehen werden

Bewerbungsvoraussetzungen

Gefördert werden können nur deutsche Studierende oder Studierende, die gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Deutschen gleichgestellt sind. Die genaue Definition finden Sie auf der Seite des DAAD unter dem Punkt „Bewerberkreis"

Bewerbung

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie Termine können Sie der aktuellen Ausschreibung entnehmen.

Checkliste Bewerbungsunterlagen PROMOS

Bewerbungsbogen

Ausführliche Ausschreibung

Auswahlverfahren

In die Entscheidung über die Vergabe von PROMOS-Stipendien im Rahmen der Semesteraufenthalte fließen sowohl die schriftliche Bewerbung um den Studienplatz, als auch das darauf folgende mündliche Gespräch sowie das Begründungsschreibung für das Stipendium mit ein. Bei allen andern Programmlinien entscheidet der Ausschuss für Auslandsstipendien auf Grundlage der schriftlichen PROMOS-Bewerbung und ggf. eines Auswahlgesprächs.

Nach Rückkehr ist dem Auslandsreferat ein unterschriebener Erfahrungsbericht (2-5 Seiten) zu übersenden. Hinweise zum Verfassen des Erfahrungsberichtes finden Sie hier.

4. Fulbright

Studierende, die sich erfolgreich um einen Studienplatz im Rahmen eines Austauschprogramms mit den USA beim Auslandsreferat beworben haben, können sich auf das Fulbright-Reisestipendium bewerben. Sowohl Studierende der Bachelor- als auch der Master-Programme, die wahlweise ein ein-oder zweisemestriges Austauschprogramm absolvieren, sind antragsberechtigt. Die Ausschreibung wird meist Anfang Dezember veröffentlicht, Bewerbungsschluß ist in der Regel Mitte Januar. Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Fulbright-Kommission.

Zudem schreibt die Fulbright-Kommission Teilstipendien für Studienaufenthalte in den USA für Graduierte aller Fachrichtungen aus. Dies bedeutet, dass nur Studienaufenthalte an sogenannten Graduate Schools gefördert werden können. Die Ausschreibung wird meist Anfang Mai veröffentlicht, Bewerbungsschluß ist in der Regel Anfang Juli. Die Platzierung erfolgt durch die Fulbright-Kommission.

Nähere Informationen finden Sie hier

5. Auslands-BAföG

Augrund der zum Teil höheren zusätzlichen Kosten, die ein Auslandsaufenthalt nach sich zieht, können eventuell auch Studierende Förderung über Auslands-BAföG erhalten, die im Inland keine Unterstützung beziehen. Voraussetzung für die Beantragung von Auslands-BaföG ist, dass ein Teil Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistung auf das im Inland begonnene Studium angerechnet werden kann. Ausreichende Sprachkenntnisse sind im jedem Fall erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Merkblatt zum AuslandsBAföG oder auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

6. ERASMUS

Im Rahmen der ERASMUS-Austauschprogramme erhalten Sie einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der ERASMUS-outgoings und den Zusagen der EU zur Förderung ab. Weitere Informationen finden Sie hier

7. Weitere Stipendienmöglichkeiten

Für Studienaufenthalte an osteuropäischen Hochschulen stehen weitere Stipendienmöglichkeiten (bspw. GoEast, Ostpartnerschaften) zur Verfügung. Nähere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Office.

Studierende, deren Studium auch im Inland durch eine Stiftung (Begabtenförderungswerk) gefördert wird, haben gute Chancen, auch im Ausland Unterstützung durch die Stiftung zu beziehen. Einige Stiftungen bieten auch spezielle Stipendienprogramme mit Partnern zur Förderung von Auslandsaufenthalten an, bspw. die Studienstiftung.

Die Heinrich J. Klein Förderstiftung vergibt Stipendien für Projektarbeiten, Seminare und Sommerkurse bzw. Semesteraufenthalte in Länder, in denen der Stiftungsverwalter SCHOTT AG Standorte unterhält.Weitere Informationen sowie die Richtlinien können Sie der Homepage der Stiftung entnehmen.

8. Stipendiendatenbanken

Länderspezifische Fördermöglichkeiten können Sie dem DAAD-Stipendienführer entnehmen oder der Stipendiendatenbank des DAAD: www.auslands-stipendien.de.

Die Servicestelle für ELektronische ForschungsförderInformationen (ELFI) informiert unter Stipendien für Studierende über zahlreiche Stipendienangebote weltweit, die nach Fächergruppen gelistet sind.

Weitere Stipendiendatenbanken, die nicht ausschließlich Stipendien für einen Auslandsaufenthalt zusammenfassen, aber die Option bieten, danach zu suchen:
www.stipendienlotse.de (vom Bundesministerium für Bildung und Forschung)
www.mystipendium.de
www.stipendiendatenbank.de

9. Studienkredit

Zusätzlich zu den oben genannten Stipendienmöglichkeiten bieten zahlreiche Anbieter die Möglichkeit, einen Studienkredit bzw. einen Bildungsfonds aufzunehmen. Dies gilt auch für die Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat im Jahr 2012 40 Studienkredite sowie Bildungsfonds deutschlandweit verglichen. Die Studie kann Ihnen eventuell Hilfestellung bei einer Entscheidung bieten.

Generelle Informationen rund um einen Bildungskredit hat auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf folgender Seite zusammengestellt. Außerdem berät das Studentenwerk Seezeit zum Thema Studien- und Bildungskredit.